Urteil vom Landgericht Köln - 88 O (Kart) 49/04

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägerinnen auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen

Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe von 13.000,-- EUR

vorläufig vollstreckbar.


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