Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 281/04

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.12.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln - 262 C 160/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.


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