Urteil vom Landgericht Köln - 24 O 435/00

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.812,11 € (5.500,- DM) nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem 2.11.1999 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.8.2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 87 %, die Beklagte zu 13 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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