Beschluss vom Landgericht Köln - 6 T 5/05

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 12.11.2004 - 4 XVII H 239/04 - wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.

Die sofortige weitere Beschwerde wird zugelassen.


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