Urteil vom Landgericht Köln - 20 O 534/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die G Bank GmbH zu Vertrags-Nr. 59#### 11.900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 09.11.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.


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