Urteil vom Landgericht Köln - 5 O 360/03

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.399,80 € nebst 11,45 % Zinsen aus 3.274,20 € seit dem 19.11.2001 und aus 3.125,60 € seit dem 22.02.2002 sowie 15 € außergerichtliche Mahnkosten zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 19 % und dem Beklagten zu 81 % auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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