Beschluss vom Landgericht Köln - 28 O 304/05

Tenor

1. Der Antrag der Antragstellerin vom 13. Juni 2005 auf Erlass einer einstweili-gen Verfügung wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

3. Der Streitwert wird auf 6.000 € (= 3 x 2.000 €) festgesetzt


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