Urteil vom Landgericht Köln - 20 O 184/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger in Höhe von 3.112,38 Euro zuzüglich 5% Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf 2.962,24 Euro seit dem 14.02.2005 von Anwaltskosten freizustellen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 31% und die Beklagte 69%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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