Urteil vom Landgericht Köln - 31 O 792/04

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, 1000 g – Wurstpackungen mit dem Motiv „Doppellandschaft“ so anzubieten und/oder zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, wie nachstehend wiedergegeben:

(Es folgt eine Bilddarstellung)

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,

- hinsichtlich der Unterlassung jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,00 Euro

- hinsichtlich der Kosten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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