Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 201/00

Tenor

1. Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 83.580,88 € nebst 4 % Zinsen seit dem 10. Januar 1997 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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