Urteil vom Landgericht Köln - 24 O 570/03

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger einen Betrag von 1.183,20 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben zu tragen:

die Kläger als Gesamtschuldner: 92 %,

die Beklagte: 8 %.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.400 € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Für die Beklagte ist das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.850 € vorläufig vollstreckbar.


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