Urteil vom Landgericht Köln - 27 O 286/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.434,68 € zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 10 %, die Beklagte 90 %.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.


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