Urteil vom Landgericht Köln - 24 S 37/05

Tenor

I.

Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 8.6.2005 (118 C 143/05) wird abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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