Urteil vom Landgericht Köln - 15 O 512/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig voll-streckbar.


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