Urteil vom Landgericht Köln - 24 O 93/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen der Firma M GmbH in München € 24.916,45 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 31.1.2004 sowie weitere € 614,40 an den Kläger zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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