Urteil vom Landgericht Köln - 24 S 1/06

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18.11.2005 – 120 C 333/05- wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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