Urteil vom Landgericht Köln - 25 O 335/03

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 6.000,- nebst Zinsen in Höhe von 5% Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2003.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtlichen materiellen Schaden aus der rechtswidrigen Lasik-Augenoperation vom 18. November 2002 zu erstatten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 59% und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 41% auferlegt.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages. Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leisten.


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