Beschluss vom Landgericht Köln - 13 T 214/06

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Drittschuldnerin vom 28.09.2006 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 21.07.2006

- 31 M 78/05- wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Drittschuldnerin zu tragen.


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