Urteil vom Landgericht Köln - 26 O 112/06

Tenor

Das klageabweisende Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 24.11.2005 – AZ: 121 C 292/05 – wird aufrechterhalten.

Auf die Widerklage wird festgestellt, daß dem Kläger und Widerbeklag-ten auch über den mit der Klage geltend gemachten Betrag in Höhe von 2.255,40 € hinaus kein Rückzahlungsanspruch in Höhe von 48.873,39 € zusteht.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger und Widerbe-klagte.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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