Urteil vom Landgericht Köln - 22 0 441/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.673,23 € nebst 5 % Zinsen ab dem 01.04.2006 zzgl. Mahngebühren in Höhe von 5,00 € zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruches (auf die Mahngebühren von 5,00 €) wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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