Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 292/06

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Inszenierung, Aufführung und Veröffentlichung des Bühnenwerkes Ehrensache des Dramatikers I aus dem Jahr 2005 Persönlichkeitsrechte der Beklagten und ihrer verstorbenen Tochter nicht entgegenstehen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist im Hinblick auf die Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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