Urteil vom Landgericht Köln - 23 O 28/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50.428,50 € nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 22.566,24 ab dem 15.12.2005, aus weiteren 2.512,37 € ab dem 11.2.2006 und aus weiteren 25.349,89 € ab dem 27.9.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Streithilfe entstandenen Kosten trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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