Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 215/06

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 31.05.2006 – 63 C 517/05 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 876,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2006 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in Höhe von 2.657,43 € in der Hauptsache erledigt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 45%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 55%.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 60%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.


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