Urteil vom Landgericht Köln - 24 O 279/06

Tenor

  • 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 60.471,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus seit dem 1.7.2005, sowie aus weiteren 2748,70 € seit dem 1.8.2005, aus weiteren 2748,70 € seit dem 1.9.2005, aus weiteren 2748,70 € seit dem 1.10.2005, aus weiteren 2748,70 € seit dem 1.11.2005, aus weiteren 2748,70 € seit dem 1.12.2005, aus weiteren 2748,70 € seit dem 1.1.2006, aus weiteren 2748,70 € seit dem 1.2.2006, aus weiteren 2748,70 € seit dem 1.3.2006, aus weiteren 2748,70 € seit dem 1.4.2006, aus weiteren 2748,70 € seit dem 1.5.2006, aus weiteren 2748,70 € seit dem 1.6.2006 und aus weiteren 2748,70 € seit dem 1.7.2006 zu zahlen.

  • 2. Der Beklagte wird weiter verurteilt, ab dem 1.5.2007 zusätzlich zum bisher gezahlten monatlichen Rentenbetrag in Höhe von 4123,10 € einen Betrag in Höhe von monatlich 2748,70 €, insgesamt also eine Rente in Höhe von monatlich 6871,80 €, an die Klägerin zu zahlen, zahlbar jeweils zum Monatsersten.

  • 3. Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 666,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 1.4.2006 zu zahlen.

  • 4. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  • 5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


Tatbestand

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Entscheidungsgründe

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