Urteil vom Landgericht Köln - 24 O 349/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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