Urteil vom Landgericht Köln - 81 O (Kart) 193/06

Tenor

Es wird festgestellt,

dass mit Ablauf des 30.Juni 2006 der am 21.August 2003 ab-geschlossene „Stromkonzessionsvertrag und Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der rationellen Energienutzung“ nicht mehr besteht.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120% desjenigen Betrages, dessentwegen vollstreckt wird.


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