Urteil vom Landgericht Köln - 13 S 375/06

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsge-richts Köln vom 16.11.2006 – Az.: 121 C 341/06 – wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betra-ges, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Be-trages leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.


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