Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 72/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.205,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 25.02.2005 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 42 % und die Be-klagte zu 58 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betra-ges. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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