Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 324/06

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23.11.2006 ver-kündete Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach - 60 C 335/04 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.074,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.7.2004 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin 39 % und der Beklagte 61 %. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte zu 77 %, die Klägerin zu 23 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a

Abs.1 Satz 1 ZPO abgesehen.


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