Urteil vom Landgericht Köln - 7 O 376/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.160,- € nebst Zinsen in Hö-he von 8% seit dem 04.11.2005 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Kosten der Streithilfe trägt der Streithelfer selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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