Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 44/07

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18.01.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach - 60 C 280/06 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Kläge-rin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a

Abs.1 Satz 1, § 313b Abs. 1 ZPO abgesehen.


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