Urteil vom Landgericht Köln - 23 O 392/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.497,24 € nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

seit dem 13.9.2006 sowie 1.270,15 € nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

16.11.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.