Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 263/07

Tenor

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 15.05.2007 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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