Beschluss vom Landgericht Köln - 13 T 132/07

Tenor

Unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Amtsgerichts Bergheim vom 24.5.2007 (Az. 23 C 439/06) wird der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren bis zur Erledigung auf bis 19.000 EUR festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.


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