Urteil vom Landgericht Köln - 28 S 7/07

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 07.02.2007 (137 C 336/06) wird aufgeho-ben, soweit das Amtsgericht die Klage hinsichtlich eines den Betrag in Höhe von 299,84 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz seit dem 20.11.2003 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 1.401,12 € vom 18.10. bis 19.11.2003 übersteigenden Betrages abgewiesen hat;

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.292,20 € zzgl. 5 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.11.2003 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 2.390,28 € vom 18.10 bis 19.11.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits - beider Instanzen - trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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