Urteil vom Landgericht Köln - 18 O 117/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.804,35 EUR nebst Zin-sen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Dezember 2005 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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