Urteil vom Landgericht Köln - 31 O 380/07

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,

wie nachstehend wiedergegeben, einen Gutschein über 5,00 Euro für die Einreichung eines Rezepts für verschreibungspflichtige Arzneimittel anzukündigen

(Es folgt eine Darstellung)

und/oder Gutscheine, wie angekündigt, zu gewähren.

II.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 189,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.6.2007 zu zahlen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

IV.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung beträgt für den Tenor zu I. 15.000 Euro, im übrigen 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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