Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 102/07

Tenor

1) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2007 zu zahlen.

2) Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Inanspruchnahme durch die Rechtsanwälte T u.a. in Höhe von 1.761,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.05.2007 freizustellen.

3) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4) Die Kosten des Rechtsstreit trägt die Beklagte.

5) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 33.000,00 €.


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