Urteil vom Landgericht Köln - 20 O 416/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 159.673,-- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 17.06.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 5 % und der Beklagte zu 95 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.


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