Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 87/07

Tenor

Die Berufung des Klägers sowie die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 30.11.2006 - 264 C 133/06 - werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 % .

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

- Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen , §§ 313 a Abs. 1 Satz 1, 540 Abs. 2 ZPO –


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