Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 1/07

Tenor

Die Berufung des gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 10.11.2006 - 262 C 156/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

- Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen , §§ 313 a Abs. 1 Satz 1, 540 Abs. 2 ZPO –


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