Urteil vom Landgericht Köln - 10 S 391/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.11.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – Az.: 111 C 260/06 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 800.- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.03.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gem. den §§ 540 II, 313 a I 1, 542 I, 543, 544 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.


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