Urteil vom Landgericht Köln - 10 S 190/07

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.4.2007 – 223 C 78/03 - wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird der Kostentenor des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 17.4.2007 – Az. wie vor – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Berufungsverfahren 10 S 357/05 LG Köln werden dem Kläger zu 18 % auferlegt; die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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