Urteil vom Landgericht Köln - 8 O 270/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 573,64 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 18.02.2006 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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