Urteil vom Landgericht Köln - 15 O 494/07

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 30.1.08 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die

Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil setzt die Leistung dieser Sicherheit

voraus.


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