Urteil vom Landgericht Köln - 8 O 184/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die im Untergrund des Grundstücks der Klägerin I-Weg 4 in C. im Bereich zwischen den vorderen Garagen und der T-T-Straße I-Weg verlegten Stromleitungen zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,00 EUR.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.