Urteil vom Landgericht Köln - 8 O 15/08

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.125,56 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2007 nebst außergerichtlichen Kosten in Höhe von 546,96 € zu zahlen, ferner

an den Kläger ein Schmerzensgeld von 2.425,00 € nebst 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.08.2007 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25% und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 75%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.


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