Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 786/04

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000 € nebst 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.12.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 89% und dem Beklagten zu 11% auferlegt. Die Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin zu 89% im Übrigen trägt sie die Streithelferin selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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