Beschluss vom Landgericht Köln - 29 T 10/08

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Leverkusen vom 21.11.2007 ( 16 UR II 141/06 –a- WEG ) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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