Urteil vom Landgericht Köln - 31 O 209/08

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

4. Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird abgelehnt.


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